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BAUBIOLOGIE Reitetschläger

SBM 2015 noch keine verbindlichen Richtwerte für Schlafbereicheun-auffälligschwach auffälligstark auffälligextrem auffällig
Schallpegel Hörschall in Dezibel - Bewertung A [dBA]< 30


Schallpegel Hörschall in Dezibel - Bewertung C [dBC]< 45



Es gibt noch keine verbindlichen baubiologischen Richtwerte für Schall oder Vibration – baubiologische Empfehlungen.

Ursache: Straßenlärm, Luftfahrt, Bahn, Industrie, Gebäude, Geräte, Maschinen, Motoren, Pumpen, Trafos, Windräder, Schallbrücken…

  1. Luftschall (Hörschall, Infraschall, Ultraschall): Messung der unbewerteten und/oder bewerteten Schalldruckpegel zur Beurteilung der Schall- und Lärmbelastung, deren äquivalenter Dauerschallpegel und zeitliche Verläufe. Bei nur zeitweise auftretenden oder stark schwankenden Hörschallereignissen Langzeitaufzeichnungen durchführen, hiermit können Pegelhäufigkeitsverteilungen und Perzentilbetrachtungen ermittelt werden. Messungen an Schlafplätzen sollten in der Nachtphase wenigstens über 8 stunden von etwa 23 bis 7 Uhr erfolgen.
  2. Körperschall, Vibration (mechanische Schwingungen): Messung der Schwingung bzw. Bewegung von Bauteilen wie Wänden, Böden, Decken, Heizkörpern, Rohrleitungen, Türen, Fensterscheiben… Mit entsprechenden Schwingungsmessgeräten und Sensoren (Schwing- und Beschleunigungsaufnehmer…). Aus den Messwerten (typischerweise Pegelwerte) werden Beschleunigungswerte in m/s² berechnet.
  3. Frequenzanalyse: Selektive Untersuchung der Frequenzen von Luft- oder Körperschallereignissen mittels Frequenzanalysen zumindest im Hörschalklbereich von 20 – 20.000 Hz, besser noch bis in niedrige Frequenzbereiche unter 20 Hz bis 5 Hz und weniger hinein (Infraschall, Vibration) oder auch in höhere Bereiche über 20 kHz (Ultraschall), entweder in Form von Terpegeln (Real Time Analyser) oder hochauflösend in Form von FFT (Fast Fourier Transformation, eine schmalbandige Frequenzanalyse).