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BAUBIOLOGIE Reitetschläger

Für die Umsetzung von belastungsarmen Wohn-, Schlaf-, Büro- und Arbeitsplätzen ist die Zusammenarbeit zwischen Bauherrn, Planer und Architekt, den ausführenden Firmen und der zur Messung beauftragten Fachfirma von großer Bedeutung.

Bauherr

Der Bauherr hat als Arbeitgeber die Richtlinie 2004/40/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer voraussichtlich ab 31. Oktober 2013 umzusetzen. Diese Richtlinie gibt Mindestwerte vor, die unbedingt einzuhalten sind.


Planer und Architekt

Planer und Architekt werden vom Bauherrn (= Kunde = Auftraggeber) über eigene Verträge (z.B. Architekten- und Ingenieurvertrag) beauftragt. Die Architekten und Planer haben eine fachliche und dem Stand der Technik entsprechende, die Gesetze und Vorschriften einhaltende Beratung, Planung und Bauausführung zu gewährleisten. Sie sind auch gefordert, dem Kunden entsprechende Lösungen zur Vermeidung etwaige EMF anzubieten.


Messtechniker

Zur Messung und Beurteilung von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern (EMF) sind entsprechende Fachfirmen wie Ziviltechniker, allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige, Amtssachverständige, technische Büros und ausdrücklich befugte Institute zu beauftragen.


Fachfirmen

Die Errichtung von Gebäuden und Anlagen hat durch entsprechende Fachfirmen mit fachlich ausgebildeten Mitarbeitern zu erfolgen.


Festlegung von Richtwerten

In Absprache zwischen Bauherr, Planer und Messtechnik sind einzuhaltende Richtwerte und festzulegen. Diese haben die gesetzlichen Mindestanforderungen nach VORNORM ÖVE/ÖNORM E 8850 und der EU-Richtlinie 2004/40/EG zu erfüllen oder können nach strengeren Kriterien festgelegt werden.